Die Feinstaubplakette – Was man dazu wissen sollte!

Feinstaubplakette

Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 5. 12. 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzugekommen. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren. Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, können Sie schnell und unkompliziert anhand Ihrer Fahrzeugdokumente bestimmen – nutzen Sie einfach unseren Feinstaubrechner.

Feinstaub – Was ist das?

Mit dem bloßen Auge ist der nur wenige Mikrometer messende Feinstaub nicht erkennbar. Er kann natürlichen Ursprungs sein, etwa durch aufgewirbeltes Erdreich. Überwiegend entsteht er jedoch bei Verbrennungsprozessen in der Industrie und den Haushalten, in der Landwirtschaft und im Verkehr. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages beziffert den Anteil des Straßenverkehrs an der Feinstaubbelastung mit etwa einem Drittel im Schnitt, in der Nähe viel befahrener Straßen kann er bis zu 75 Prozent betragen. Der vom Verkehr produzierte Feinstaub untergliedert sich etwa zur Hälfte in den Reifenabrieb sowie aufgewirbelten Staub und in die Partikel aus Abgasen, vornehmlich jener aus Dieselruß.

Die Bedeutung für die Gesundheit

Zehn Mikrometer große Staubpartikel werden in der Nase gefiltert, die kleineren Anteile dagegen können bis in die Lunge und bis in die Lungenbläschen vordringen. Dem Feinstaub wird eine Zunahme der Asthma- und Lungenerkrankungen und eine Steigerung der Anzahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zugeschrieben.

Die Kennzeichnungsverordnung im Einzelnen

Die Kennzeichnungsverordnung ist im Zusammenhang mit der angestrebten Ausweisung so genannter Umweltzonen zu sehen. Diese mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichneten Zonen unterliegen einem feinstaubbedingten Fahrverbot. Fahren oder begrenzt fahren dürfen bei einem solchen Fahrverbot künftig nur Fahrzeuge, die eine bestimmte Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe haben.

Es gibt die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben. Für Dieselfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, die die Abgasnorm Euro 4 oder besser erfüllen, ist die Plakette grün. Die gelbe Plakette gehört zu den Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 3, die die Abgasnorm Euro 3 erfüllen; die rote Plakette kennzeichnet die Schadstoffgruppe 2 mit der Abgasnorm Euro 2. Bei Benzinmotoren ist die grüne Plakette bereits ab der Schadstoffgruppe Euro 1 oder besser möglich (siehe Tabelle Rückseite). Je nach Feinstaubbelastung dürfen dann Fahrzeuge mit der jeweiligen Schadstoffgruppe/ Plakettenfarbe in die Umweltzonen. Etwa die Hälfte aller Pkw auf unseren Straßen ist in eine dieser drei Gruppen einzuordnen. Nicht gekennzeichnet werden Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Fahrzeuge mit Benzinmotoren ohne Katalysator sowie Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator. Sie dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren.

Über die Nachrüstmöglichkeiten mit einem Partikelminderungssystem informiert der Prüfingenieur des TÜV NORD und der Fachhandel.

Unser Tipp

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Die einzelnen Bundesländer werden so genannte Luftreinhaltepläne erarbeiten. Darin sind mögliche Fahrverbote vorgegeben. Diese Pläne bieten die Grundlage für die Planungen der Kommunen und Städte. In einem Aktionsplan wird exakt festgelegt, welche Gebiete von Fahrzeugen mit Plaketten befahren werden können. Konkret heißt das: Je aggressiver und je höher die gemessene Feinstaubbelastung in der jeweiligen Region ist, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit von Fahrverboten.

Es gibt keine Plakettenpflicht. Wer jedoch in den ausgewiesenen Umweltzonen fahren will oder muss, wird eine Feinstaubplakette haben müssen.

Ansonsten heißt es Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plaketten in den Umweltzonen. Wer ohne Plakette in der Umweltzone angetroffen wird, dem drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Feinstaubtabelle

Wer wissen will, ob sein Fahrzeug mit welcher Plakette wann fahren darf, erfährt dies über die Emissionsschlüssel nummern in seinen Fahrzeugpapieren. Darauf weist der TÜV NORD hin. Die Schlüsselnummern sind zu finden in den bis zum 1. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 – Fahrzeug- und Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, hier fi ndet man die Emissionsschlüssel- Nummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.

Fahrzeugschein Lage der Emissionsschlüssel-Nummer in den bis zum 01.10.2005 augestellten Fahrzeugscheinen
Zulassungsbescheinigung Lage der Emissionsschlüssel-Nummer in den neuen Zulassungsbescheinigungen, ausgestellt ab 01.10.2005
Partikelminderung Einstufung Partikelminderung in den neuen Zulassungsbescheinigungen, ausgestellt ab 01.10.2005
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