Gelegentliche Fahrzeuguntersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich
Wenn Sie eine Änderung an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, dann ist es immer sinnvoll, vorher den Rat eines TÜV NORD-Prüfingenieurs zu suchen. Aber auch, wenn Sie zum Beispiel prüfen wollen, unter welchen Voraussetzungen Sie mit Ihrem Anhänger 100 km/h auf Autobahnen fahren dürfen, sind Sie bei uns und unseren Prüfingenieuren an der richtigen Adresse.
Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen über die Untersuchungen, Begutachtungen und Prüfungen, die nur bei Bedarf durchgeführt werden.
- Änderungsabnahmen
- Gutachten zur Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Zuteilung H-Kennzeichen)
- Untersuchungen nach § 17 StVZO / § 5 FZV
- Taxi, Mietwagen, KOM – Außerordentliche Untersuchung nach § 42 BOkraft
- Gassystemeinbauprüfung (GSP)
- Prüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (Tempo 100 mit Anhänger)
- Feinstaubplakette