Der Lastenesel

Lastkraftwagen, kurz Lkw genannt, sind Fahrzeuge, die vorwiegend zur Güterbeförderung bestimmt sind. Gesetzliche Vorschriften begrenzen Maße und Gewichte. Sie haben ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 1.000 kg und mindestens 3 Räder. Lkw gehören wie Zugmaschinen zur Fahrzeugklasse der Nutzfahrzeuge. Ein solcher besteht im Allgemeinen aus einem selbst tragenden Fahrgestell, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Der Aufbau kann hierbei offen (z. B. Lkw-Kipper) oder geschlossen (z. B. Lkw-Tankfahrzeug) ausgeführt sein.

Diese Seite auf facebook teilen