Periodische Fahrzeuguntersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich
Durch den Verordnungsgeber werden für die meisten Fahrzeuge regelmäßige Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben. Dazu zählt die für die meisten Pkw alle 2 Jahre fällige Hauptuntersuchung, die Abgasuntersuchung oder Untersuchungen für spezielle Fahrzeugtypen oder Einsatzarten.
So muss zum Beispiel ein Reisebus alle 3 Monate eine Sicherheitsprüfung bestehen oder bei einem Taxi werden zusätzlich zur Hauptuntersuchung auch die Besonderheiten des Personenbeförderungsrechts überprüft.
- Hauptuntersuchungen (HU)
- Teiluntersuchung Abgas (AU)
- Sicherheitsprüfungen (SP)
- UVV-Untersuchungen
- Gefahrgut – Verlängerung der besonderen Zulassungsbescheinigung gem. ADR
- Taxi, Mietwagen, KOM – Untersuchungen gemäß § 41 BO-Kraft
- GWP – Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
- Flüssiggasanlagen in privat und gewerblich genutzten Fahrzeugen