Des Deutschen liebstes Kind

Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder kurz Auto genannt.

Laut der Richtlinie 70/156/EWG sind Personenkraftwagen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mind. 4 Rädern. Pkw sind nach der gesetzlichen Definition (§ 4 Abs. 4 PBefG) Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind.

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2006 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt!

Der globale Bestand an Personenkraftwagen lag 2012 bei rund eine Milliarde Stück. Den Deutschen ist der Pkw ihr liebstes Kind. So waren 2012 rund 43,4 Millionen Pkw und insgesamt 60,8 Millionen Fahrzeuge zugelassen.

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