Das „Schätzchen“ auf Rädern

Handelt es sich hierbei bereits um einen Oldtimer?

Der Begriff „Oldtimer“ ist durch den Gesetzgeber wie folgt definiert worden:

  • Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
  • in einem guten Erhaltungszustand sind
  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Um nun das begehrte Oldtimer-Kennzeichen (mit dem Schlussbuchstaben „H“ für historisch) oder das Rote Oldtimer-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen Sie weiterhin ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), z. B. durch den TÜV NORD-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.

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